Ich habe eine Staffelmiete abgeschlossen. Gelten da noch andere Erhöhungsgründe?
Website-Administration
18.12.2024
Antwortdatum: 18.12.2024
Beim Staffelmietvertrag ist eine Mieterhöhung durch Staffeln bereits geregelt. Weitere Erhöhungen sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von Modernisierungsumlagen, die nicht vorhersehbar waren. Das Gesetz erlaubt dem Vermieter, Modernisierungskosten auch bei Staffelmieten umzulegen, sofern sie nachträglich entstanden und gesetzlich vorgesehen sind.
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