Antwortdatum: 11.12.2024
Ja, im Gewerbemietrecht kann man eine Umsatzmiete (Umsatzbeteiligung) vertraglich regeln. Der Mieter zahlt einen Grundbetrag plus prozentualen Anteil an den Erlösen. Oft wird eine Mindesmiete + variable Komponente vereinbart. Solche Klauseln sind legal, solange sie klar definiert sind und nicht sittenwidrig hohe Sätze fordern.