Antwortdatum: 26.11.2024
Nach § 6 NBauO sind grundsätzlich Abstandsflächen einzuhalten. Eine Grenzbebauung ist nur in bestimmten Fällen (z.B. Garagen, Carports, Nachbarzustimmung) zulässig. Die Abstandsfläche darf nicht auf das Nachbargrundstück verlagert werden, ohne entsprechende Baulast oder Einwilligung. Man sollte den Bebauungsplan und die Landesbauordnung prüfen.