Antwortdatum: 16.12.2024
Ja, wenn Äste oder Zweige auf das Nachbargrundstück hinüberwachsen, darf der Nachbar nach vorheriger Aufforderung selbst schneiden, wenn man selbst nicht innerhalb einer angemessenen Frist tätig wird. Er darf aber nur den Überhang entfernen und nicht weiter in Ihr Grundstück hinein schneiden. Das ist in den meisten Landesnachbarrechtsgesetzen geregelt.