Kann eine Gemeinde die Erschließungsbeiträge nachträglich anheben? - Anwalte-de.com
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Kann eine Gemeinde die Erschließungsbeiträge nachträglich anheben?

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Frage vom Besucher

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24.12.2024

Mein Baugebiet ist schon 5 Jahre alt. Jetzt wollen sie mehr Geld.

Website-Administration 27.12.2024
Antwortdatum: 27.12.2024

Solange das Erschließungsprojekt formal nicht 'abgerechnet' und abgeschlossen ist, kann die Gemeinde noch Erschließungsbeiträge festsetzen oder korrigieren. Es gibt eine Verjährungsfrist von 4 Jahren nach Fertigstellung. Wird diese Frist nicht überschritten, kann nachträglich ein endgültiger Bescheid mit höheren Kosten ergehen, sofern die Berechnungsgrundlagen sich geändert haben.

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