Mein Baugebiet ist schon 5 Jahre alt. Jetzt wollen sie mehr Geld.
Website-Administration
27.12.2024
Antwortdatum: 27.12.2024
Solange das Erschließungsprojekt formal nicht 'abgerechnet' und abgeschlossen ist, kann die Gemeinde noch Erschließungsbeiträge festsetzen oder korrigieren. Es gibt eine Verjährungsfrist von 4 Jahren nach Fertigstellung. Wird diese Frist nicht überschritten, kann nachträglich ein endgültiger Bescheid mit höheren Kosten ergehen, sofern die Berechnungsgrundlagen sich geändert haben.
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