Antwortdatum: 23.11.2024
Offensichtliche Mängel sollte man bei der Abnahme rügen und im Protokoll festhalten. Versäumt man das, gelten sie als akzeptiert, es sei denn, es liegt Arglist des Auftragnehmers vor. Versteckte Mängel kann man nachträglich anzeigen. Die Abnahme ist ein wichtiger Moment, nach dem die Beweislast für Mängel sich umkehrt.