Der Käufer fragt nach Protokollen der Eigentümerversammlungen, Abrechnungen, Energieausweis. Muss ich alles vorlegen?
Website-Administration
16.11.2024
Antwortdatum: 16.11.2024
Um dem Käufer die nötige Transparenz zu geben, sollte man die letzten WEG-Abrechnungen, Wirtschaftsplan, Protokolle, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Energieausweis, ggf. Beschlusssammlung bereitstellen. Rechtlich hat der Verkäufer eine Aufklärungspflicht über wesentliche Umstände. Wer wichtige Infos verschweigt, riskiert Schadenersatzansprüche.
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