Antwortdatum: 31.10.2024
Hat man einen Pauschalpreis vereinbart, sind Nachforderungen für Leistungen, die im Vertragsumfang enthalten sind, nicht zulässig. Nur bei vom Bauherrn geforderten Zusatzleistungen oder unvorhergesehenen Umständen kann ein Nachtrag verlangt werden. Der Unternehmer muss die Zusatzkosten belegen und eine Nachtragsvereinbarung mit dem Bauherrn abschließen, sonst hat er keinen Anspruch auf zusätzliche Zahlungen.