Antwortdatum: 14.12.2024
Der Mietspiegel gibt Spannen an. Du musst die konkrete Wohnung hinsichtlich Lage, Alter, Ausstattung einstufen und kannst innerhalb dieser Spanne ansetzen. Die Mieterhöhung darf maximal 20 % (in einigen Städten 15 %) in drei Jahren nicht übersteigen (Kappungsgrenze). Ein Abschlag oder Aufschlag ist möglich, wenn es bestimmte Merkmale gibt. Einfache +10 % pauschal geht nicht, es muss begründet sein.