Mein Architekt meint, wir könnten vereinfacht bauen, ohne förmliche Baugenehmigung.
Website-Administration
25.11.2024
Antwortdatum: 25.11.2024
In manchen Bundesländern gibt es das vereinfachte Verfahren für Wohngebäude im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Dann reicht eine Bauanzeige (Genehmigungsfreistellung). Die Behörde kann binnen einer Frist widersprechen oder nicht. Bei keinem Widerspruch darf gebaut werden. Man muss sich aber an die Festsetzungen des Bebauungsplans streng halten.
Wählen Sie unten eine Stadt aus, um zu den Anwälten zu diesem Thema zu gelangen: