Antwortdatum: 28.12.2024
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen, und nicht absehbar ist, dass er binnen kurzer Frist liquide Mittel beschaffen kann. Eine kurzfristige Illiquidität kann toleriert werden, wenn eine rasche Beseitigung wahrscheinlich ist, aber eine länger andauernde Unterdeckung führt zur Antragspflicht.