Antwortdatum: 20.11.2024
Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung und Verwertung des Vermögens des Schuldners nach Eröffnung des Verfahrens. Er prüft Ansprüche der Gläubiger, führt die Geschäfte fort oder wickelt sie ab und verteilt Erlöse an die Gläubiger. Zudem kann er versuchen, das Unternehmen zu sanieren, falls ein Erhalt realistisch ist.