Antwortdatum: 16.01.2025
Man kann vor der Insolvenz verschiedene Maßnahmen ergreifen: außergerichtliche Sanierungsverhandlungen, Restrukturierungspläne, Debt-Equity-Swaps, Stundungsvereinbarungen mit Gläubigern. Auch gibt es seit Anfang 2021 das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz), das einen vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmen bietet, um ohne Regelinsolvenz die finanzielle Neuordnung zu regeln.