Antwortdatum: 31.12.2024
Im Regelinsolvenzverfahren entscheidet der Insolvenzverwalter (bzw. in Eigenverwaltung die Geschäftsführung), ob und welche Geschäfte fortgeführt werden. Ist die Fortführung sinnvoll, kann das Unternehmen weiter agieren, Aufträge bearbeiten etc. Die Rechtsgeschäfte erfolgen jedoch unter Kontrolle des Insolvenzverwalters. Ziel ist es, ggf. einen Betrieb zu sanieren oder zu veräußern.