Welche Konsequenzen drohen bei Insolvenzverschleppung?
Welche Konsequenzen drohen bei Insolvenzverschleppung?
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Frage vom Besucher
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15.01.2025
Mein Geschäftsführer hat zu spät einen Insolvenzantrag gestellt. Was kann passieren?
Website-Administration
20.01.2025
Antwortdatum: 20.01.2025
Insolvenzverschleppung ist in Deutschland strafbar (nach § 15a InsO). Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft haften zivilrechtlich für entstandene Schäden bei verspätetem Antrag. Darüber hinaus droht Geld- oder Freiheitsstrafe. Das Ziel ist, rechtzeitig Transparenz über die finanzielle Lage zu schaffen, um Gläubigern nicht den Schaden zu vergrößern.
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Wir überlegen, in einem Ehevertrag Gütertrennung statt Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren. Worin liegen die praktischen Unterschiede, was die Vermögensaufteilung im Scheidungsfall angeht, und bleibt der Versorgungsausgleich davon unberührt?
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