Antwortdatum: 20.01.2025
Insolvenzverschleppung ist in Deutschland strafbar (nach § 15a InsO). Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft haften zivilrechtlich für entstandene Schäden bei verspätetem Antrag. Darüber hinaus droht Geld- oder Freiheitsstrafe. Das Ziel ist, rechtzeitig Transparenz über die finanzielle Lage zu schaffen, um Gläubigern nicht den Schaden zu vergrößern.