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Kann der Insolvenzverwalter bereits erfolgte Zahlungen an Gläubiger anfechten?

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Frage vom Besucher

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30.11.2024

Wenn ich kurz vor der Insolvenz noch Geld bekommen habe, muss ich das zurückzahlen?

Website-Administration 05.12.2024
Antwortdatum: 05.12.2024

Ja, das Insolvenzanfechtungsrecht ermöglicht dem Verwalter, bestimmte Handlungen vor Verfahrenseröffnung rückgängig zu machen. Zahlungen an einzelne Gläubiger, die eine Gläubigerbegünstigung bedeuten, können angefochten werden. Insbesondere bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit kann der Verwalter das Geld zurückfordern. Ziel ist, die Gleichbehandlung aller Gläubiger herzustellen.

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