Antwortdatum: 20.11.2024
Die Insolvenz an sich rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Allerdings kann der Insolvenzverwalter betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, wenn der Betrieb stillgelegt oder verkleinert wird. Dabei sind arbeitsrechtliche Vorgaben (Kündigungsfristen, Sozialauswahl) zu beachten. Der Übergang in eine Transfergesellschaft oder eine Weiterbeschäftigung bei Betriebsfortführung ist möglich.