Antwortdatum: 14.01.2025
Ja, nach § 18 InsO kann ein Schuldner auch bei drohender Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Das soll eine rechtzeitige Sanierung ermöglichen. Dazu muss absehbar sein, dass man künftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. So lässt sich ein geordneter Neustart vorbereiten.