Antwortdatum: 06.11.2024
Zuerst werden die Kosten des Verfahrens (Insolvenzverwalter, Gericht) aus der Insolvenzmasse beglichen. Dann kommen Absonderungsrechte (z.B. Hypothekenbanken) an die jeweiligen Sicherheiten, und danach die ungesicherten Insolvenzgläubiger, die anteilig (Quote) bedient werden. Nachrangige Forderungen (z.B. Gesellschafterdarlehen) kommen zuletzt.