Antwortdatum: 11.12.2024
In der Gläubigerversammlung kommen alle Insolvenzgläubiger zusammen. Sie entscheiden beispielsweise über den Insolvenzverwalter, über eine Betriebsfortführung oder die Annahme eines Insolvenzplans. Ihr Stimmgewicht richtet sich nach der Höhe der Forderung. Wer viel Geld zu fordern hat, hat mehr Stimmen. Die Versammlung bestimmt mit, wie die Masse verwertet wird.