Antwortdatum: 04.01.2025
Ja, das nennt sich Insolvenzanfechtung. Rechtshandlungen, die gläubigerbenachteiligend waren und kurz vor Verfahrenseröffnung erfolgten, können angefochten werden. Bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bis zu 3 Monate rückwirkend, teils sogar bis zu 10 Jahre bei vorsätzlicher Benachteiligung. Damit kann der Verwalter die Transaktion rückabwickeln und die Gelder in die Masse zurückholen.