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Haftet ein Gesellschafter bei Insolvenz seiner GmbH mit seinem Privatvermögen?

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Frage vom Besucher

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02.12.2024

Ich dachte, die GmbH haftet beschränkt. Gibt es Ausnahmen?

Website-Administration 04.12.2024
Antwortdatum: 04.12.2024

Grundsätzlich haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Allerdings können Gesellschafter persönlich haften, wenn sie z.B. Darlehen als gleichrangig behandelt haben (nachrangig sind Gesellschafterdarlehen) oder wenn sie eine persönliche Bürgschaft abgegeben haben. Auch bei strafbarem Verhalten (Insolvenzverschleppung) kommt eine persönliche Haftung infrage.

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