Antwortdatum: 25.11.2024
Man sammelt alle Unterlagen: Vermögensübersicht, Gläubigerliste mit Forderungshöhen, Bilanzen, Kontostände, Lohn- und Gehaltslisten, Verträge usw. Dann wählt man, ob Eigenverwaltung oder Regelverfahren sinnvoll ist. Anschließend stellt man beim Amtsgericht (Insolvenzgericht) den schriftlichen Antrag mit allen erforderlichen Anlagen. Eine sorgfältige Vorbereitung vermeidet Verzögerungen oder Ablehnungen.