Antwortdatum: 27.12.2024
Nach Verwertung des Vermögens, Begleichung der Verfahrenskosten und Feststellung aller Forderungen erstellt der Insolvenzverwalter den Schlussbericht und die Schlussrechnung. Das Gericht entscheidet über die Schlussverteilung. Die Gläubiger erhalten anteilig (Quote) aus der Insolvenzmasse ihre Forderungen. Ist alles verteilt, wird das Verfahren aufgehoben.