Darf ein Unternehmer nach Insolvenzeröffnung noch neue Aufträge annehmen?
Darf ein Unternehmer nach Insolvenzeröffnung noch neue Aufträge annehmen?
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Frage vom Besucher
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01.01.2025
Der Verwalter meint, wir machen weiter. Ist das erlaubt?
Website-Administration
06.01.2025
Antwortdatum: 06.01.2025
Ja, wenn der Insolvenzverwalter (oder in Eigenverwaltung die Geschäftsführung) es für sinnvoll hält, kann das Unternehmen neue Aufträge ausführen. Die daraus entstehenden Forderungen sind sog. Masseverbindlichkeiten, die vorrangig bezahlt werden. Ziel ist oft, den Geschäftsbetrieb fortzuführen, um bessere Quoten oder eine Sanierung zu erreichen.
Viele Kunden fragen in meinem Geschäft nach Kartenzahlung, besonders für kleinere Beträge. Ich frage mich, ob ich verpflichtet bin, ihnen diese Zahlungsweise zur Verfügung zu stellen oder ob ich erst ab einem bestimmten Umsatz Kartenzahlung anbieten muss.
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