Antwortdatum: 18.12.2024
Ein Insolvenzplan dient einer einvernehmlichen Lösung zwischen Gläubigern und dem Schuldner, oft mit Sanierung oder Teilliquidation. Das Verfahren schließt mit einem Abstimmungs- und Bestätigungstermin. Wird der Plan angenommen, können abweichende Befriedigungsquoten festgelegt werden, die vom Regelfall abweichen. Manchmal ist ein Verkauf (Asset Deal) Teil des Plans, aber die Zerschlagung kann vermieden werden.