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Kann ich als Gläubiger Einzelzwangsvollstreckung betreiben, wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wurde?

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Frage vom Besucher

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05.12.2024

Der Schuldner ist pleite, aber das Gericht eröffnete kein Verfahren. Was nun?

Website-Administration 07.12.2024
Antwortdatum: 07.12.2024

Wird das Verfahren mangels Masse abgewiesen, gibt es keine offizielle Insolvenzmasse. Damit entfällt auch der Vollstreckungsschutz durch das Insolvenzrecht. Der Gläubiger kann – wenn Vermögenswerte existieren – in die Einzelzwangsvollstreckung gehen. Allerdings ist das in der Praxis oft erfolglos, weil kaum pfändbare Mittel vorhanden sind.

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