Antwortdatum: 15.12.2024
Das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) setzte zeitweise die Insolvenzantragspflicht aus, wenn pandemiebedingt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorlag und Sanierung in Aussicht war. Diese Sonderregelungen waren befristet (2020/2021). Inzwischen sind die meisten Corona-Sondervorschriften ausgelaufen, man muss den aktuellen Rechtsstand prüfen.