Darf man im Insolvenzverfahren noch Gewinnausschüttungen an Gesellschafter vornehmen? - Anwalte-de.com
  • Startseite
  • Fragen
  • Darf man im Insolvenzverfahren noch Gewinnausschüttungen an Gesellschafter vornehmen?

Darf man im Insolvenzverfahren noch Gewinnausschüttungen an Gesellschafter vornehmen?

keine Antworten

Frage vom Besucher

0
0
2

25.10.2024

Meine GmbH ist insolvent, ein Gesellschafter fordert Dividende.

Website-Administration 26.10.2024
Antwortdatum: 26.10.2024

Nein, während des Insolvenzverfahrens ist die Masse für die Gläubiger bestimmt. Gewinnausschüttungen an Gesellschafter sind unzulässig. Ein Ausschüttungsanspruch könnte gegen die Pflicht zur Gleichbehandlung anderer Gläubiger verstoßen. Es droht Anfechtung oder strafbare Gläubigerbegünstigung. Gesellschafter sind nachrangig, erhalten erst etwas nach Befriedigung der Insolvenzgläubiger.

Похожие вопросы

Was passiert, wenn eine Bioland-Zertifizierung entzogen wird?

keine Antworten
26.11.2024
Ich wirtschaftete bislang nach Bioland-Standards und war entsprechend zertifiziert. Nun droht mir ein Entzug der Zertifizierung wegen angeblicher Verstöße gegen die Richtlinien. Welche Konsequenzen hat das für meinen Betrieb, und kann ich dagegen rechtlich vorgehen?
0
0
1

Wann greift das Dienstleistungskonzessionsrecht?

keine Antworten
18.11.2024
Ich habe von einer Kommune eine Konzession erhalten, bestimmte Dienstleistungen im öffentlichen Raum anzubieten. Jetzt frage ich mich, ob das öffentliche Vergaberecht oder spezielle Vorgaben für Konzessionen einzuhalten sind. Welche EU-Richtlinien gelten dabei?
0
0
1
Alle anzeigen