Antwortdatum: 13.11.2024
Ein Kapitalschnitt (Herabsetzung des Kapitals auf 0 oder einen sehr geringen Betrag) dient dazu, Altgesellschafter an Verlusten zu beteiligen und Gläubiger in Form neuer Anteile (Debt-Equity-Swap) zu beteiligen. Danach wird das Kapital wieder erhöht, um frisches Eigenkapital zu erhalten. Das ist ein typisches Instrument der Sanierung im Insolvenzplan.