Antwortdatum: 17.12.2024
Ja, Sozialversicherungsträger sind Gläubiger. Sobald Beitragsrückstände bestehen und kein Ausgleich erfolgt, können sie einen Insolvenzantrag stellen, wenn Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Das ist gar nicht selten, da Löhne und Sozialabgaben oft gleichzeitig ausfallen. Die Träger holen sich so eine bessere Sicherung ihrer Ansprüche.