Antwortdatum: 31.10.2024
Auch Gläubiger können für eine natürliche Person das Insolvenzverfahren beantragen, wenn die Zahlungsunfähigkeit glaubhaft gemacht wird. Die Verbraucherinsolvenz setzt aber einen außergerichtlichen Einigungsversuch voraus, den der Gläubiger allein kaum durchführen kann. Praktisch wird es selten vorkommen, da Gläubiger vom Verbraucher kaum verwertbare Masse erwarten. Aber rechtlich ist es möglich.