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Wie werden Pfändungsfreigrenzen im Insolvenzverfahren gehandhabt?

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Frage vom Besucher

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25.11.2024

Ich habe nur wenig Einkommen. Wird mir alles weggenommen?

Website-Administration 27.11.2024
Antwortdatum: 27.11.2024

Nein, das Existenzminimum bleibt unpfändbar. Die Pfändungsfreigrenze richtet sich nach den gesetzlichen Tabellen. Man behält also ein Mindestnettoeinkommen für den Lebensunterhalt. Alles darüber hinaus muss an den Insolvenzverwalter abgeführt werden, der es an die Gläubiger verteilt. Die Freigrenzen hängen von Unterhaltspflichten ab.

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