Antwortdatum: 25.10.2024
Ja, wird die Restschuldbefreiung versagt, bleiben die Altverbindlichkeiten bestehen und können vom Gläubiger weiterhin geltend gemacht werden. Der Schuldner trägt also dauerhaft die Schuldenlast. Ein erneutes Insolvenzverfahren zur Erlangung der Befreiung ist mindestens zehn Jahre ausgeschlossen, wenn die Versagung auf eigenem Fehlverhalten beruht.