Grundsätzlich soll man alle Forderungen innerhalb der Anmeldefrist anmelden. Später erkannte Forderungen kann man 'nachträglich' anmelden, sofern das Verfahren noch läuft. Das Gericht und der Insolvenzverwalter prüfen dann, ob sie berücksichtigt werden können. Manchmal erhält man dadurch keine volle Quote, weil Verteilungen bereits erfolgt sind.
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