Antwortdatum: 13.12.2024
Ein Gläubigerausschuss überwacht und unterstützt den Insolvenzverwalter. Er besteht aus Vertretern verschiedener Gläubigergruppen, wie Banken, Lieferanten oder Arbeitnehmer. Er kann bei wichtigen Entscheidungen (z.B. Verkauf von Unternehmensteilen) mitbestimmen und so die Interessen der Gläubiger bündeln. Das Gericht kann den Ausschuss anordnen oder die Gläubigerversammlung beschließt ihn.