Antwortdatum: 18.01.2025
Im engeren Sinn: ESG bezeichnet man manchmal fälschlich. Gemeint ist das 'SanInsFoG' (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts), das u.a. das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) eingeführt hat. Das StaRUG ermöglicht eine vorinsolvenzliche Restrukturierung. Das ESG (eigentlich: 'Enteignungsgesetz' etc.) ist kein offizieller Name hier.