Antwortdatum: 14.01.2025
Die EU-Insolvenzverordnung (EuInsVO) regelt das Verfahren bei grenzüberschreitenden Insolvenzen in EU-Ländern. Das Hauptverfahren findet am 'COMI' (Center of Main Interests) statt, meist am Sitz des Schuldners. Weitere 'Sekundärverfahren' sind in anderen EU-Staaten möglich, wenn dort Niederlassungen bestehen. Die Verordnung sorgt für Anerkennung der Entscheidungen in der ganzen EU.