Antwortdatum: 08.01.2025
Das Vermögen des Ehepartners gehört nicht zur Insolvenzmasse, solange keine gemeinsame Haftung besteht oder kein Miteigentum an Vermögenswerten. Dennoch kann es Anfechtungsansprüche geben, wenn Vermögensübertragungen an den Ehepartner kurz vor Insolvenz stattfanden. Das Konto des Ehepartners ist also grundsätzlich tabu, außer es ist ein Gemeinschaftskonto oder es liegt eine Schenkung vor.