Antwortdatum: 03.11.2024
Die Absonderungsrechte werden je nach Gegenstand unterschieden: Eigentumsvorbehalt an beweglichen Sachen greift zuerst auf diese Ware. Bei Grundpfandrechten (Hypotheken, Grundschulden) entscheidet die Rangstelle im Grundbuch. Alle haben Vorrang vor den einfachen Insolvenzgläubigern, denen nur die Quote bleibt. Wenn mehrere Absonderungsrechte dieselben Sachen betreffen, gilt die Rangfolge (z.B. Grundbuchposition).