Antwortdatum: 07.01.2025
Beim StaRUG kann man einzelne Gläubigergruppen bilden. Damit der Restrukturierungsplan für alle verbindlich wird, muss jede Gruppe mit einer Dreiviertelmehrheit (75 % der Summen) zustimmen. Eine 90-%-Regel kann in bestimmten 'Klassen' oder Sonderfällen gelten. Die genaue Quote kann je nach Ausgestaltung des Plans abweichen. Im Zweifel muss das Gericht bestätigen, dass die Mehrheit erreicht ist.