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Was besagt die 90-%-Zustimmungs-Regel beim Restrukturierungsplan?

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Frage vom Besucher

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04.01.2025

In einem vorinsolvenzlichen StaRUG-Verfahren las ich von einer Zustimmungsschwelle.

Website-Administration 07.01.2025
Antwortdatum: 07.01.2025

Beim StaRUG kann man einzelne Gläubigergruppen bilden. Damit der Restrukturierungsplan für alle verbindlich wird, muss jede Gruppe mit einer Dreiviertelmehrheit (75 % der Summen) zustimmen. Eine 90-%-Regel kann in bestimmten 'Klassen' oder Sonderfällen gelten. Die genaue Quote kann je nach Ausgestaltung des Plans abweichen. Im Zweifel muss das Gericht bestätigen, dass die Mehrheit erreicht ist.

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