Warum ist nicht das Amtsgericht an sich zuständig?
Website-Administration
25.11.2024
Antwortdatum: 25.11.2024
Das Insolvenzgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, das für Insolvenzverfahren örtlich zuständig ist. Es entscheidet über die Eröffnung, bestellt den Insolvenzverwalter, überwacht das Verfahren, genehmigt den Insolvenzplan und schließt das Verfahren ab. Es ist also die gerichtliche Instanz für alle insolvenzrechtlichen Verfahren und Beschlüsse.
Ich beauftrage regelmäßig Freiberufler, etwa Grafikdesigner, IT-Fachleute oder Berater. Ich frage mich, welche Haftungsregeln greifen, wenn die erbrachte Dienstleistung fehlerhaft ist und mir ein finanzieller Schaden entsteht. Gilt dann das BGB oder gibt es spezielle Regelungen?
Ich habe Waren, die sich kaum verkaufen lassen. Darf ich sie einfach stark reduziert auf einem Wühltisch anbieten und weggeben? Oder gibt es rechtliche Hürden, wenn die Ware beispielsweise nah am Verfallsdatum (bei Lebensmitteln) ist?
Ich habe ein interessantes Masterprogramm gefunden, allerdings sagt die Website, dass der Studiengang noch nicht staatlich akkreditiert ist. Ist das legal, und welchen Wert hat ein Abschluss, der nicht anerkannt ist?
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