Antwortdatum: 25.11.2024
Das Insolvenzgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, das für Insolvenzverfahren örtlich zuständig ist. Es entscheidet über die Eröffnung, bestellt den Insolvenzverwalter, überwacht das Verfahren, genehmigt den Insolvenzplan und schließt das Verfahren ab. Es ist also die gerichtliche Instanz für alle insolvenzrechtlichen Verfahren und Beschlüsse.