Wir haben einen Liefervertrag mit dem Schuldner. Gilt der nicht mehr?
Website-Administration
04.11.2024
Antwortdatum: 04.11.2024
Das Insolvenzrecht erlaubt dem Verwalter, bestimmte Dauerschuldverhältnisse mit gesetzlicher Frist zu kündigen (§ 103 InsO). Er kann prüfen, ob der Vertrag der Masse nützt oder schadet. Wenn der Vertrag unwirtschaftlich ist, beendet er ihn. Der Vertragspartner hat dann eine Insolvenzforderung wegen Schadensersatz oder entgangenen Gewinns.
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