Antwortdatum: 09.12.2024
Wenn die Privatinsolvenz scheitert, z.B. weil die Restschuldbefreiung versagt wird, kann man frühestens nach Ablauf einer bestimmten Zeit (i.d.R. 10 Jahre) erneut Restschuldbefreiung beantragen. Damit soll Missbrauch verhindert werden. Ein neues Verfahren zur bloßen Liquidation ist möglich, aber ohne Aussicht auf automatische Schuldbefreiung.