Antwortdatum: 12.12.2024
Das ESUG trat 2012 in Kraft, um das deutsche Insolvenzrecht zu modernisieren und besonders die Eigenverwaltung und das Insolvenzplanverfahren zu stärken. Inzwischen wurde es durch weitere Reformen (StaRUG, SanInsFoG) fortentwickelt. Der Kern bleibt jedoch, dass Unternehmen sich leichter sanieren und Gläubiger stärker Einfluss nehmen können, z.B. bei der Wahl des (Sach-)Verwalters.