Antwortdatum: 11.12.2024
Nach gängigem Investitionsrecht ist Enteignung grundsätzlich erlaubt, sofern sie im öffentlichen Interesse, nicht diskriminierend, rechtmäßig erfolgt und eine angemessene, effektive und zügige Entschädigung geleistet wird. Bilaterale Verträge enthalten meist eine Enteignungsklausel, die solche Bedingungen definiert. Eine rechtswidrige Enteignung führt zu Schadensersatzansprüchen des Investors.