Antwortdatum: 28.11.2024
Die Höhe der Entschädigung richtet sich meist nach dem 'fair market value' der Investition zum Zeitpunkt unmittelbar vor der staatlichen Maßnahme. Bei Aktiengesellschaften kann der Kurs relevant sein. Bei Privatfirmen setzt man an künftigen Erträgen und vergleichbaren Marktpreisen an. Investitionsabkommen definieren oft Grundsätze (z.B. Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert). Umstritten ist, ob entgangener Gewinn oder nur Substanzwert zu ersetzen ist.