Antwortdatum: 13.01.2025
Der deutsche Gesetzgeber kennt keine formelle 'goldene Aktie' wie in manchen anderen Staaten. Allerdings kann der Staat in Ausnahmefällen (z.B. bei Post und Bahn) besondere Rechte haben, oder über Investitionskontrolle streng eingreifen. Das Instrument einer goldenen Aktie, die dem Staat Veto- oder Sonderrechte gewährt, ist im deutschen Recht nicht üblich.