Antwortdatum: 24.11.2024
Ein ICSID-Schiedsspruch ist gemäß ICSID-Konvention in jedem Vertragsstaat als verbindlich anzuerkennen. Die Durchsetzung erfolgt so, als wäre es ein rechtskräftiges Urteil eines nationalen Gerichts. Es gibt grundsätzlich keine Berufung, höchstens ein Anfechtungsverfahren (Annulment Procedure) bei ICSID selbst, wo formale Fehler geprüft werden. Eine inhaltliche Revision gibt es nicht.