Antwortdatum: 05.11.2024
Subventionsverträge können Auflagen zu Investitionssumme, Schaffung von Arbeitsplätzen etc. enthalten. Werden sie nicht erfüllt, kann der Staat Rückforderung verlangen. Zudem darf die Subvention keine WTO-widrige Wettbewerbsverzerrung sein. Im Investitionsschutzfall kann der Investor nicht einfach einklagen, dass Subventionen dauerhaft bleiben, wenn er vertragliche Pflichten bricht.